Am 23. September 1943 schickte Gestapochef Heinrich Müller an allen Gestapo(leit)stellen und an Wilhelm Harster u.a. einen Schnellbrief mit Richtlinien bezüglich "Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit". Zusammen mit dem Auswärtigen Amt wurde beschlossen, dass Juden mit ausländischer Staatsangehörigkeit eines von 10 Ländern, darunter Ungarn, Rumänien, Spanien und der Türkei, deportiert werden könnten. Müller fügte hinzu, dass dieser Schritt "nach Abschluß der sog. Heimschaffungsaktion" kommt – das Gelegenheitsfenster, in dem Nazi-Deutschland erlaubte, diesen Ländern ihre Juden in die Heimat zurückzuschicken und ihnen die Deportation zu ersparen. Müller zufolge kann die Abschiebung dieser Juden nach dem Osten "aus außenpolitischen Gründen […] noch nicht folgen"; stattdessen sollte man jüdische Männer und Jugendliche im Alter über 15 nach Buchenwald, und die Frauen und Kinder nach Ravensbrück deportieren.
Müller schreibt weiter, dass kein besonderer Schutzhaftantrag nötig ist, jedoch wohl die Mitteilung an die KZ-Kommandantur, dass die Deportation "im Rahmen der Abschiebungsmaßnahmen erfolgt".
Am Dienstag, den 1. Februar 1944, verließen zwei gesonderte Transporte Westerbork in einem gemeinsamen Personenzug, wobei der eine Zugteil mit 908 Deportierten an Bord nach Bergen-Belsen ging und der andere 27 Personen nach Buchenwald beförderte. Bei dem letzteren handelte es sich um ungarisch-jüdische Männer, die vor dem Krieg in den Niederlanden gelebt hatten und größtenteils seit dem 17. September 1942 in Westerbork einsaßen und im letzten Moment in den Transport einbezogen wurden. Sie verließen das Durchgangslager ohne ihre Frauen und Kinder, die vier Tage später nach Ravensbrück deportiert wurden....
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