Im März 1942 gab das RSHA weitere Richtlinien an die lokalen Gestapostellen, die die Deportation der Juden in das Generalgouvernement betrafen. Alle Juden seien zu deportieren, ausgenommen derjenigen mit nichtjüdischen Ehepartnern und Juden mit ausländischer Staatsbürgerschaft, sowjetische Bürger eingeschlossen. Als staatenlos deklarierte Juden, also ehemals polnische oder luxemburgische Bürger sowie Juden, die in der deutschen Kriegsproduktion Zwangsarbeit leisteten, wurden zur der Zeit von den Deportationen ausgenommen.
Am 16. April 1942 gab das Judenreferat vom Einsatzkommando Luxemburg folgenden Befehl an die Juden, die im besetzten Herzogtum Luxemburg lebten und deren Deportation in das Generalgouvernement bevorstand: „Zum Zwecke der Aussiedlung nach dem Reichsgebiet haben Sie sich und soweit Familienmitglieder vorhanden sind, auch diese, am Donnerstag, 23. April 1942, 10 Uhr, Petrusring 57, Villa Pauly, abfahrbereit zu halten”. Die betroffenen Juden wurden angewiesen, ihre Wohnungen aufgeräumt und verschlossen zu verlassen und ihre Schlüssel an die Sicherheitspolizei zu übergeben. Die Richtlinien erlaubten den Juden, einen Koffer oder Rucksack mitzunehmen, Bettwäsche, Besteck, Lebensmittel für drei Tage und 50 Reichsmark pro Person. Sie mussten bei den Polizeibehörden und dem Wirtschaftsministerium erscheinen und ihre Abfahrt melden. Die Männer frisch rasiert und frisiert, Verstöße gegen die Anweisungen wurden mit Gewalt beantwortet.
Am 16. April hielt Alfred Oppenheimer, der Älteste der Juden in Luxemburg eine Ansprache an die Jüdische Gemeinde anlässlich der bevorstehenden Deportation:...