Transport Z1 von Caserne Dossin(Malines-Mechelen), Lager, Belgien nach Ravensbrück, Lager, Deutsches Reich am 13/12/1943

Transport
Departure Date 13/12/1943 Arrival Date 16/12/1943
Caserne Dossin(Malines-Mechelen),Lager,Belgien
LKWs
An den fahrplanmässigen Personenzug angehängter Waggon
An den fahrplanmässigen Personenzug angehängter Waggon
An den fahrplanmässigen Personenzug angehängter Waggon
An den fahrplanmässigen Personenzug angehängter Waggon
Ravensbrück,Lager,Deutsches Reich
Bis September 1943 wurden aus Belgien nur ausländische Juden aus von Nazideutschland besetzten Staaten und deutsche Juden − die nun als staatenlos galten – deportiert. Am 20. September brach der erste Transport mit belgischen Juden nach Auschwitz auf. Juden aus Achsenstaaten sowie aus neutralen Staaten blieben weiter von der Deportation ausgenommen.
Eines dieser neutralen Länder war die Türkei. Am 23. Februar 1943 riet Werner von Bargen, ein Vertreter des Auswärtigen Amts in Brüssel, der Militärverwaltung in Belgien und Nordfrankreich, die türkischen Juden in Belgien und Nordfrankreich zwar der antijüdischen Gesetzgebung zu unterwerfen, ihre „Vertreibung“ aber zwischenzeitlich aufzuschieben.
Am 23. September 1943 erteilte Gestapo-Chef Heinrich Müller allen Gestapo-Hauptdienststellen, darunter der in Brüssel, Anweisungen bezüglich der Behandlung ausländischer Juden. Juden aus einem der zehn Achsen- oder neutralen Staaten wie Ungarn, Rumänien, Spanien oder der Türkei sollten im Anschluss an die „Heimschaffungsaktion“ deportiert werden. In dieser Operation stellte das Deutsche Reich jenen Staaten ein Ultimatum zur Rückführung ihrer jüdischen Staatsbürger. Müller betonte zudem, dass es aus politischen Gründen unmöglich sein werde, diese Juden in den Osten zu deportieren; daher sollten die Männer nach Buchenwald, die Frauen und Kinder nach Ravensbrück geschafft werden....