Transport XXIV/6 von Westerbork, Lager, Niederlande nach Theresienstadt, Getto, Tschechoslowakei am 31/07/1944

tags.transport
results.dates.deportureDate 31/07/1944 results.dates.arrivalDate 02/08/1944
Westerbork,Lager,Niederlande
Durchgangslager Westerbork
Güterwagen
Theresienstadt,Getto,Tschechoslowakei
Am 31. Juli 1944 fuhren zwei Transporte aus Westerbork ab – einer nach Theresienstadt mit 213 Juden an Bord, ein anderer nach Bergen-Belsen mit 178 Juden an Bord. Es ist anzunehmen, dass die beiden Transporte, um angesichts der notwendigen Truppenbewegungen und Waffenlieferungen an den verschiedenen Fronten Verkehrsmittel zu sparen, in einem Zug auf den Weg gebracht wurden. Aussagen von Überlebenden zufolge bestand der Deportationszug sowohl aus Passagier- als auch aus Güterwaggons.
Gertrud Slottke, die Gehilfin von Wilhelm Zöpf, dem Leiter des Judenreferats (IV B 4) beim BdS in den Haag, schickte dem Kommandanten von Theresienstadt, Karl Rahm, am 8. August einen Brief mit Richtlinien hinsichtlich der honduranischen und paraguayischen Pässe, die sich im Besitz von Deportierten dieses Transports befanden. Er solle ihnen keinen Wert zuerkennen, schrieb sie, da es sich hier vonseiten der Staaten um eine reine „Gefälligkeitsgeste“ handle.
Zöpf spezifizierte in einem Brief an Karl Rahm vom selben Tag die fünf Gruppen, aus denen sich die Deportationsliste zusammensetzte. Die größte Gruppe bestand aus 146 Juden, „die sich bei der Entjudung der Niederlande verdient gemacht haben“, mit ihren Familienangehörigen. Bei der zweiten Gruppe handelte es sich um 23 Juden mit „halbarischen“ Kindern, deren „Mischehen“ wegen Tod oder Scheidung hinfällig geworden waren. Das Referat IV B 4 (e 3) beim BdS in Den Haag hatte am 18. Juli den Reichskommissar für die besetzten Niederlande, Arthur Seyss-Inqquart, darum ersucht, diese Gruppe in den Transport einzuschließen. Am 4. April des Jahres hatte Seyss-Inquart nämlich angeordnet, jüdische Ehepartner nach Theresienstadt zu deportieren, sofern sie drei Monate im Lager Westerbork verbracht hatten und währenddessen kein Gesuch eingereicht worden oder kein Kind oder anderer Familienangehöriger erschienen sei, um zu beweisen, dass sie in kontinuierlichem Kontakt mit ihnen stünden. Eine weitere Gruppe von 19 Juden war von „Sonderanweisungen“ betroffen....
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