Den Sonderzug “Da 84” hatte das RSHA zunächst als “DA 15” vorgesehen und von der Reichsbahn für den 30 Juni 1942 von Darmstadt nach Izbica im Distrikt Lublin bestellt. Schon am 11. Juni jedoch wurden Gestapo und Reichsbahndirektion davon unterrichtet, dass man den Transport verschoben habe. Die Schienen zwischen Lublin und Chelm wurden repariert, was zwischen Juli und September 1942 zu einem temporären Stop aller Deportationen nach Sobibór führte. Laut Unterlagen der Generalbetriebsleitung Ost wurde der geplante Transport von Darmstadt in "Da 84“ umbenannt und für den 21 August 1942 angesetzt. Neues Fahrtziel sollte nun Parczew sein, ein Städtchen im Distrikt Lublin, das als Transitghetto diente. Aus nicht bekannten Gründen wurde der Deportationszug jedoch erneut verschoben und verließ Darmstadt schließlich erst am 30. September 1942. Er fuhr aber nicht den vorgesehenen Ort an, sondern, zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Forschung, das Vernichtungslager Treblinka. Treblinka, seit Juli 1942 in Betrieb, war zu diesem Zeitpunkt wieder offen für eintreffende Deportationen, nachdem die Serie von Massendeportationen aus dem Ghetto Warschau in das Lager nahezu abgeschlossen war.
Der zu deportierende Personenkreis umfasste all jene Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen als Juden definiert wurden. Ausgenommen von der Deportation waren nach RSHA-Anweisung zur Zeit dieses Transports "Mischlinge" (Kinder mit einem jüdischen Elternteil), Juden mit nichtjüdischen Ehepartnern, in der deutschen Kriegsproduktion zur Zwangsarbeit eingesetzte Juden und Juden mit ausländischer Staatsbürgerschaft (ausgenommen Staatsbürger der Sowjetunion). Juden über 65 Jahre, Veteranen des Ersten Weltkriegs oder “Prominente” (in der Öffentlichkeit bekannte Juden) wurden seit Juni 1942 nach Theresienstadt (Terezin) deportiert. Beide Gruppen wurden von Darmstadt aus deportiert: Der Transport nach Theresienstadt verließ die Stadt am 27. September 1942, der Transport in das Generalgouvernement kurz darauf, am 30. September. Ehegatten über 65, jedoch nicht über 67 Jahre, die ihre Arbeitsfähigkeit nachweisen konnten, wurden, so eine weitere Ausnahme, auch in das Generalgouvernement deportiert.
Neben dem Gauleiter von Hessen-Nassau, Jacob Sprenger, waren weitere Nationalsozialisten an der Durchführung dieses Transports beteiligt. Der Leiter des Gestapobüros Darmstadt, Robert Mohr, sowie dessen Kollegen in den Außendienststellen Mainz, Offenbach und Gießen beaufsichtigten den Transport. Bruno Böhm, Leiter des Judenreferats der Gestapo Darmstadt, und Franz Jürgens, Leiter der Schutzpolizei Darmstadt, waren verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Transporte. Die RSHA-Richtlinien empfahlen den Gestapostellen, die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Hessen, Regionalbüro Mainz und die lokalen jüdischen Gemeinden zu zwingen, sich an den Vorbereitungen des Transports zu beteiligen. Die Reichsvereinigung musste Namen und Adressen von Personen zusammenzustellen, die, mit dem Stichtag 15. September 1942, den oben genannten Kriterien entsprachen. Die Gestapo reichte dann die Deportationsliste an die lokalen Judenreferate weiter. Die Kopie der Gestapo Darmstadt ist mit “Wohnsitzverlegung nach dem General Gouvernement” überschrieben – ein wiederholter Nazi-Euphemismus für die Deportation und den anschließenden Massenmord an den europäischen Juden. Die Juden, die deportiert werden sollten, wurden ungefähr zwei Wochen vor dem Transporttermin schriftlich benachrichtigt. Die Reichsvereinigung in Mainz gab den Gestapo-Befehl an sie weiter und informierte die Menschen über ihre “Umsiedlung” und das Datum ihrer “Abwanderung”. 1942, als die Deportationsziele bekannt wurden, stiegen Suizidversuche sprunghaft an. In Mainz, wo die jüdische Gemeinde am 5. September 1942 über den anstehenden Transport informiert wurde, notierte das Merkbuch der Gemeinde für den Zeitraum 6.-16. September elf Suizide, meist älterer Juden....